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3.0. Mitgliedschaft

3.1. Die Mitgliedschaft des Vereins kann erwerben:

3.1.1. jeder Betrieb, der Produkte des Stahlhochbaues oder Stahlbau gemäß der Gütesicherung herstellt oder dies anstrebt,

3.1.2. jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertritt, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben