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Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für Stahltragkonstruktionen (Entwurf) 

RAL-GZ 606/5

Inhaltsverzeichnis

5-1 Geltungsbereich

5-2 Güte- und Prüfbestimmungen

5-3 Überwachung

5-4 Kennzeichnung

5-5 Änderung

 

5-1 Geltungsbereich

Diese Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Herstellung und Errichtung von Stahlkonstruktionen

Basis: DIN EN 1993-1 bis DIN EN 1993-12; DIN EN 1090-2, DIN EN 1993-3-2/ DIN EN 1993-3-1 plus den am Montageort geltenden nationalen Anhang; DIN 18799 – 1 Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen . Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen – DIN 18799 – 2 Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen . Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen – DIN 18799 - 3  Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen . Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen – Teil 3: Zubehörteile

5-2 Güte- und Prüfbestimmungen

5-2

Güte- und Prüfbestimmungen

erfüllt

nicht erfüllt

Bemerkungen

5-2.1.

Allgemeines

 

 

 

 

Diese Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten nur in Verbindung mit den allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

 

 

 

 

Die CE-Zertifizierung nach EN 1090-1 muss mindestens auf die DIN EN 1090-2 Ausführungsklasse EXC3 ausgestellt sein. Die Sicherheitsklasse nach DIN EN 1993-3-2 wird gefordert.

 

 

 

5-2.2.

Schweißen

 

 

 

 

Der Schweißbetrieb muss mindestens nach EN 3834-2 zertifiziert sein.

 

 

 

 

Die Schweißaufsichtsperson muss mindestens die Qualifikation eines Schweißfachingenieur haben.

 

 

 

 

Die Güte der Schweißnähte nach EN ISO 5817 ist mindestens Bewertungsgruppe „C“, wenn für das jeweilige Bauteil kein Betriebsfestigkeitsnachweis (vorwiegend ruhend belastet) erforderlich ist. Für statisch tragenden Bauteilen die vorwiegend nicht ruhend belastet sind und für die ein Betriebsfestigungsnachweis erforderlich ist, unterliegen der  Bewertungsgruppe „B“ .

 

 

 

5-2.3.

Materialerzeugnisse

 

 

 

 

Metallische Erzeugnisse zur Verwendung in tragenden Bauteilen sind mit Bescheinigungen gemäß nachfolgender Tabelle zu belegen:

 

 

 

           

 

Werkstoff

Bescheinigung

Norm

S235 ff

Werkszeugnis

DIN EN 10204-2.2*

S275 ff und höherwertig

Abnahmeprüfzeugnis

DIN EN 10204-3.1

wetterfeste Baustähle

Abnahmeprüfzeugnis

DIN EN 10204-3.1

Nicht rostende Baustähle

Abnahmeprüfzeugnis

DIN EN 10204-3.1

ff = verschiedene Kennbuchstaben möglich

* bei spezifischen Anforderungen EN 10204-3.1

 

5-2.4.

Korrosionsschutz

 

 

 

 

Wenn vom Besteller für die Farbbeschichtung nichts anderes vorgegeben wurde, sind mindestens folgende Werte einzuhalten:

 

 

 

           

Korrosivitätskategorie

geplante Schutzdauer

C3

mittel 2

 5-3 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.

 5-4 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Stahltragkonstruktionen

Antennenträger

Gittermasten

Gittertürme

Schwingungsdämpfer

Bühnenkonstruktionen

Leiterkonstruktionen

 

5-5 Änderungen

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

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