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Unternehmen die Luft- und Abgasanalgen herstellen und durch die RAL-Gütegemeinschaft konstruktiver Stahlbau vorqualifiziert wurden, halten die folgenden technischen Regeln ein! Bauaufsichtlich eingeführt durch Listung in der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen.

Freistehende Schornsteine

DIN EN 13084-6

Teil 6: Innenrohre aus Stahl – Bemessung und Ausführung

DIN EN 13084-7

Teil 7: Produktfestlegungen für zylindrische Stahlbauteile zur Verwendung in einschaligen Stahlschornsteinen und Innenrohes aus Stahl

DIN EN 13084-1

Teil 1: Allgemeine Anforderungen
+ Anhang A

DIN EN 1090-2

Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken

DIN EN 1990

Grundlagen der Tragwerksplanung

Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke

DIN EN 1991-1-1

Teil 1-1:Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau

Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten

DIN EN 1993-1-1

Teil 1-1 : Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau

DIN EN 1993-1-3

Teil 1-3: Allgemeine Regeln – Ergänzende Regeln für kaltge-formte dünnwandige Bauteile und Bleche
+ Nationaler Anhang (NA)

DIN EN 1993-1-4

Teil 1-4: Allgemeine Bemessungsregeln Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostender Stahlen
+ NA

DIN EN 1993-1-6

Teil 1-6: Festigkeit und Stabilität von Schalen
+ NA

DIN EN 1993-3-2

Teil 3-2: Türme, Maste und Schornsteine – Schornsteine
+ NA

Zusätzlich erforderliche technische Regel:

IVS Richtlinie 502

Luft- und Abgaskanäle

IVS-Richtlinie 104

Toleranzen

IVS-Richtlinie 301

Wärmedämmung

IVS-Richtlinie 405

Reinigungsöffnung

IVS-Richtlinie 502

Kanäle

  

Firmen, die das RAL-Gütezeichen konstruktiver Stahlbau mit der Umschrift “Luft- und Abgasanlagen“ führen dürfen, weisen jährlich mittels einer durch die Gütegemeinschaft durchgeführten Fremdprüfung nach, dass diese technischen Regeln bei allen Projekten beachtet werden.

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