Auszug aus den allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL-Gütezeichen “Konstruktiver Stahlbau”
Die Konstruktionsbüros müssen nachweislich neben fachbezogenem Wissen über das Produkt auch über schweißtechnische Kenntnisse verfügen. Der Fertigungsbetrieb muss eine gültige Zertifizierung nach EN 1090-1 bzw. EN 13084-7 besitzen.
Der Bewertung durch die Gütegemeinschaft unterliegen:
In der Konstruktion
- Schweißtechnische Angaben
- Toleranzvorgaben
- Vorgaben für die Beschichtung
In der Fertigung
- Werkseigene Produktionskontrolle
- Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft
In der Montage
- Kenntnis der grundlegenden Montageanforderungen
- Abnahmeprotokoll durch den Kunden
Der Gütezeichenbenutzer muss bei der Fertigung nach harmonisierten Europäischen Normen alle Anforderungen der jeweiligen Norm berücksichtigen, nicht nur den ZA-Anhang.
Das Herstellen der Produkte wird neben der Eigenüberwachung (Werkseigenen Produktionskontrolle) auch durch eine regelmäßige, jährliche Fremdüberwachung durch eine neutrale Überwachungsstelle geprüft.
Für weitere Informationen über die Güte- und Prüfbestimmungen fordern Sie bitte kostenfrei die Broschüre “Konstruktive Stahlbauten Gütesicherung RAL-GZ 606” bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft an.